Glossar
Ausfallrisiko:
Definition: Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner eine Forderung nicht fristgerecht oder überhaupt nicht begleicht.
Außendienst:
Mitarbeiter oder Teams, die außerhalb des Hauptgeschäftsorts arbeiten, oft direkt beim Kunden.
Bonität:
Die Fähigkeit einer Person oder Organisation, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und Kredite zurückzuzahlen.
Bonitätsprüfung:
Definition: Bei der Bonitätsprüfung wird die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens überprüft. Hierfür werden oft Wirtschaftsauskunfteien konsultiert, um das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit zu analysieren und das Risiko eines Zahlungsausfalls zu bewerten.
Debitorenbuchhaltung:
Definition: Bereich der Finanzbuchhaltung, der sich mit der Verwaltung von Forderungen gegenüber Kunden beschäftigt. Hier werden alle offenen Posten aufgezeichnet und überwacht.
E-Commerce:
Elektronischer Handel, ein Geschäftszweig, der sich mit dem Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet befasst.
Eidesstattliche Versicherung:
Erklärung eines Schuldners über sein Vermögen und seine finanziellen Verhältnisse.
Existenzgründung:
Der Prozess des Gründens und Aufbaus eines neuen Unternehmens.
Factoring:
Definition: Verkauf von Forderungen an ein Factoring-Unternehmen. Dieses übernimmt das Risiko des Forderungsausfalls und zahlt dem ursprünglichen Gläubiger einen Großteil der Forderungssumme sofort aus.
Forderungsabtretung:
Definition: Übertragung des Rechts zur Forderungseinzug von einem Gläubiger (Zedent) an einen Dritten (Zessionar).
Forderungsmanagement:
Definition: Das Forderungsmanagement umfasst alle Maßnahmen, die ein Unternehmen zur Überwachung und Einziehung seiner offenen Forderungen ergreift. Dies beginnt bereits bei der Auswahl von Kunden und setzt sich fort über Rechnungsstellung, Mahnwesen, Inkasso bis hin zu rechtlichen Schritten bei Zahlungsverzug.
Forderungsverkauf:
Prozess des Verkaufs von Schulden an ein Drittunternehmen.
Forderungsausfall:
Situation, in der eine Schuld nicht eingetrieben werden kann.
Geschäftsbeziehungen:
Interaktionen zwischen Unternehmen und ihren Kunden oder anderen Unternehmen, oft mit dem Ziel, Geschäfte oder Verkäufe zu fördern.
Gerichtsvollzieher:
Beauftragte Person, die rechtliche Dokumente liefert und Zwangsvollstreckungen durchführt.
Gläubiger:
Person oder Einrichtung, der Geld geschuldet wird.
Inkasso:
Definition: Das Inkasso bezeichnet den Prozess, bei dem ein Gläubiger (oder ein dafür spezialisiertes Unternehmen) versucht, ausstehende Forderungen von einem Schuldner einzuziehen. Das Verfahren kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden, z.B. durch außergerichtliche Einigungen, gerichtliche Schritte oder die Übergabe an spezialisierte Inkassounternehmen.
Inkassoauftrag:
Anweisung eines Gläubigers an ein Inkassounternehmen, Schulden in seinem Namen einzutreiben.
Inkassogebühren:
Gebühren, die ein Inkassounternehmen für seine Dienstleistungen verlangt.
Inkassogutschein:
Ein Angebot oder Rabatt, der von einem Inkassounternehmen zur Verfügung gestellt wird, um bestimmte Dienstleistungen günstiger in Anspruch zu nehmen.
Inkassoprozess:
Schritte, die ein Inkassounternehmen unternimmt, um Schulden einzutreiben.
Inkassounternehmen:
Firma, die auf die Eintreibung ausstehender Forderungen spezialisiert ist.
Insolvenz:
Definition: Zustand, in dem eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Es folgt oft ein rechtlich geregeltes Verfahren zur Begleichung der Schulden.
Kontopfändung:
Rechtliche Beschlagnahme von Geldern auf einem Bankkonto zur Tilgung von Schulden.
Kreditorenmanagement:
Definition: Analog zur Debitorenbuchhaltung beschäftigt sich das Kreditorenmanagement mit den Verbindlichkeiten eines Unternehmens gegenüber Lieferanten und sonstigen Gläubigern.
Liquidität:
Definition: Liquidität beschreibt die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Einzelperson, seine kurzfristigen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Hier unterscheidet man zwischen kurzfristiger (z.B. Kassenbestand), mittelfristiger und langfristiger Liquidität.
Mahnbescheid:
Gerichtliches Dokument, das einen Schuldner zur Zahlung auffordert.
Mahnwesen:
Definition: Das Mahnwesen bezeichnet den organisatorischen Prozess innerhalb eines Unternehmens, um offene Forderungen systematisch zu verfolgen und zu sichern. Es umfasst Aktivitäten wie die Erstellung und den Versand von Zahlungserinnerungen, Mahnungen und gegebenenfalls die Einleitung gerichtlicher Schritte. Ziel des Mahnwesens ist die Sicherstellung der Unternehmensliquidität durch zeitnahe Zahlungseingänge. Es ist ein zentraler Bestandteil des Forderungsmanagements.
Payment:
Definition: Der Begriff „Payment“ (aus dem Englischen für „Zahlung“) bezieht sich in der Regel auf elektronische Zahlungsmethoden und -systeme. Dazu zählen beispielsweise Kreditkarten, PayPal, Online-Überweisungen und mobile Zahlungsapps.
Pfändung:
Rechtliche Beschlagnahme von Eigentum zur Tilgung von Schulden.
Pfändungsfreigrenze:
Betrag, der vor einer Pfändung geschützt ist, um dem Schuldner das Existenzminimum zu gewährleisten.
Ratenzahlungsvereinbarung:
Definition: Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, bei der sich der Schuldner verpflichtet, eine Schuld in festgelegten Teilbeträgen über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu begleichen.
Risikomanagement:
Definition: Das Risikomanagement ist der systematische Prozess zur Identifikation, Analyse, Bewertung und Steuerung von Risiken. Ziel ist es, potenzielle Bedrohungen für ein Unternehmen frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen die negativen Auswirkungen zu minimieren oder gänzlich zu verhindern.
Ratenzahlungsvereinbarung:
Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner zur schrittweisen Zahlung von Schulden.
Rechtliches Inkasso:
Einsatz rechtlicher Maßnahmen zur Eintreibung von Schulden.
Schuldner:
Eine Person oder Organisation, die Geld schuldet.
Schutzbrief:
Ein Schutzbrief ist ein Versicherungsdokument, das spezifische Assistance-Leistungen und Hilfestellungen in bestimmten Situationen, vor allem im Bereich von Kfz- und Reiseversicherungen, garantiert. Er tritt ergänzend zu bestehenden Versicherungspolicen in Kraft und bietet oft Unterstützung in Notfällen, etwa bei Fahrzeugpannen, Unfällen oder Krankheit im Ausland. Der Schutzbrief kann beispielsweise die Kosten für Abschleppdienste, Ersatzteillieferungen, Übernachtungen oder den Krankenrücktransport abdecken. Dabei geht es primär nicht um die Regulierung von Schäden, wie es bei herkömmlichen Versicherungen der Fall ist, sondern um eine sofortige Hilfeleistung in bestimmten Situationen.
Schutzbrief (berufsbezogen)
Ein berufsbezogener Schutzbrief ist ein spezialisiertes Versicherungsdokument, das Fachleuten in bestimmten Berufen zusätzliche Assistance-Leistungen und Hilfestellungen bietet. Abseits von standardisierten Versicherungspolicen ist er auf die spezifischen Risiken und Herausforderungen eines Berufs zugeschnitten. Der Schutzbrief kann z. B. Rechtsberatung in fachspezifischen Rechtsfragen, Absicherung gegen berufsspezifische Haftpflichtrisiken oder Unterstützung bei Betriebsunterbrechungen umfassen. Dabei steht nicht nur die finanzielle Entschädigung im Vordergrund, sondern insbesondere die schnelle und professionelle Unterstützung in besonderen beruflichen Situationen, um den Arbeitsalltag des Fachmanns oder der Fachfrau optimal zu unterstützen.
Schufa:
Kreditbüro in Deutschland, das Informationen über die Kreditwürdigkeit von Einzelpersonen und Unternehmen speichert und teilt.
Titulierung:
Definition: Ein durch ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid festgestellter Anspruch. Ein titulierter Anspruch kann über einen längeren Zeitraum (in Deutschland z.B. 30 Jahre) vollstreckt werden.
Vorgerichtliches Inkasso:
Versuche, Schulden ohne rechtliche Schritte einzutreiben.
Vergleichsangebot:
Vorschlag zur Reduzierung der Gesamtschuld oder zur Umstrukturierung der Zahlungsbedingungen.
Verzug:
Zustand, in dem eine geschuldete Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt ist.
Verzugsschaden:
Kosten, die durch verspätete Zahlungen oder Nichtzahlungen entstehen.
Vollstreckung:
Definition: Gerichtlich angeordnete Maßnahme zur Durchsetzung eines titulierten Anspruchs, z.B. durch Pfändung von Gehalt oder Kontoguthaben.
Vollstreckungsbescheid:
Gerichtlicher Beschluss, der die Zwangsvollstreckung von Schulden erlaubt.
Vollstreckungstitel:
Dokument, das die rechtliche Grundlage für die Eintreibung von Schulden bietet.
Wirtschaftsauskünfte:
Detaillierte Informationen über die finanzielle Gesundheit und den Hintergrund eines Unternehmens oder einer Einzelperson.
Wirtschaftsauskunfteien:
Definition: Unternehmen, die Informationen über die Zahlungsfähigkeit und -zuverlässigkeit von Privatpersonen und Unternehmen sammeln und auf Anfrage weitergeben. Bekannte Beispiele sind Schufa, Creditreform oder Dun & Bradstreet.
Zahlungsaufforderung:
Offizielles Schreiben, das den Schuldner zur Zahlung auffordert.
Zahlungsplan:
Strukturierter Plan zur Rückzahlung von Schulden in festgelegten Beträgen und Zeiträumen.
Zahlungsausfall:
Definition: Ein Zahlungsausfall tritt auf, wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht oder nur teilweise leistet, trotz Erinnerungen und Mahnungen.
Zahlungsverzug:
Definition: Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine Zahlung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels leistet. Je nach Vertrag können bei Zahlungsverzug Zinsen oder Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Definition: Das Zahlungsziel gibt den Zeitraum an, der einem Schuldner nach Ausstellung einer Rechnung zur Begleichung dieser gewährt wird. Übliche Zahlungsziele sind 14, 30 oder auch 60 Tage.
Zinsen:
Gebühr für das Leihen von Geld, oft als Prozentsatz des geliehenen Betrags berechnet.
Zwangsvollstreckung:
Gerichtlich angeordnete Maßnahme zur Eintreibung von Schulden.