Glossar

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Ausfallrisiko:

Definition: Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner eine Forderung nicht fristgerecht oder überhaupt nicht begleicht.

Bonitätsprüfung:

Definition: Bei der Bonitätsprüfung wird die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens überprüft. Hierfür werden oft Wirtschaftsauskunfteien konsultiert, um das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit zu analysieren und das Risiko eines Zahlungsausfalls zu bewerten.

Debitorenbuchhaltung:

Definition: Bereich der Finanzbuchhaltung, der sich mit der Verwaltung von Forderungen gegenüber Kunden beschäftigt. Hier werden alle offenen Posten aufgezeichnet und überwacht.

Factoring:

Definition: Verkauf von Forderungen an ein Factoring-Unternehmen. Dieses übernimmt das Risiko des Forderungsausfalls und zahlt dem ursprünglichen Gläubiger einen Großteil der Forderungssumme sofort aus.

Forderungsabtretung:

Definition: Übertragung des Rechts zur Forderungseinzug von einem Gläubiger (Zedent) an einen Dritten (Zessionar).

Forderungsmanagement:

Definition: Das Forderungsmanagement umfasst alle Maßnahmen, die ein Unternehmen zur Überwachung und Einziehung seiner offenen Forderungen ergreift. Dies beginnt bereits bei der Auswahl von Kunden und setzt sich fort über Rechnungsstellung, Mahnwesen, Inkasso bis hin zu rechtlichen Schritten bei Zahlungsverzug.

Inkasso:

Definition: Das Inkasso bezeichnet den Prozess, bei dem ein Gläubiger (oder ein dafür spezialisiertes Unternehmen) versucht, ausstehende Forderungen von einem Schuldner einzuziehen. Das Verfahren kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden, z.B. durch außergerichtliche Einigungen, gerichtliche Schritte oder die Übergabe an spezialisierte Inkassounternehmen.

Insolvenz:

Definition: Zustand, in dem eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Es folgt oft ein rechtlich geregeltes Verfahren zur Begleichung der Schulden.

Kreditorenmanagement:

Definition: Analog zur Debitorenbuchhaltung beschäftigt sich das Kreditorenmanagement mit den Verbindlichkeiten eines Unternehmens gegenüber Lieferanten und sonstigen Gläubigern.

Liquidität:

Definition: Liquidität beschreibt die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Einzelperson, seine kurzfristigen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Hier unterscheidet man zwischen kurzfristiger (z.B. Kassenbestand), mittelfristiger und langfristiger Liquidität.

Mahnwesen:

Definition: Das Mahnwesen ist ein systematisches Vorgehen, um Schuldner an ausstehende Zahlungen zu erinnern. Es beginnt in der Regel mit einer freundlichen Zahlungserinnerung und kann bis zur gerichtlichen Mahnung fortschreiten, wenn die Zahlung weiterhin ausbleibt.

Payment:

Definition: Der Begriff „Payment“ (aus dem Englischen für „Zahlung“) bezieht sich in der Regel auf elektronische Zahlungsmethoden und -systeme. Dazu zählen beispielsweise Kreditkarten, PayPal, Online-Überweisungen und mobile Zahlungsapps.

Ratenzahlungsvereinbarung:

Definition: Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, bei der sich der Schuldner verpflichtet, eine Schuld in festgelegten Teilbeträgen über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu begleichen.

Risikomanagement:

Definition: Das Risikomanagement ist der systematische Prozess zur Identifikation, Analyse, Bewertung und Steuerung von Risiken. Ziel ist es, potenzielle Bedrohungen für ein Unternehmen frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen die negativen Auswirkungen zu minimieren oder gänzlich zu verhindern.

Schutzbrief:

Ein Schutzbrief ist ein Versicherungsdokument, das spezifische Assistance-Leistungen und Hilfestellungen in bestimmten Situationen, vor allem im Bereich von Kfz- und Reiseversicherungen, garantiert. Er tritt ergänzend zu bestehenden Versicherungspolicen in Kraft und bietet oft Unterstützung in Notfällen, etwa bei Fahrzeugpannen, Unfällen oder Krankheit im Ausland. Der Schutzbrief kann beispielsweise die Kosten für Abschleppdienste, Ersatzteillieferungen, Übernachtungen oder den Krankenrücktransport abdecken. Dabei geht es primär nicht um die Regulierung von Schäden, wie es bei herkömmlichen Versicherungen der Fall ist, sondern um eine sofortige Hilfeleistung in bestimmten Situationen.

Schutzbrief (berufsbezogen)

Ein berufsbezogener Schutzbrief ist ein spezialisiertes Versicherungsdokument, das Fachleuten in bestimmten Berufen zusätzliche Assistance-Leistungen und Hilfestellungen bietet. Abseits von standardisierten Versicherungspolicen ist er auf die spezifischen Risiken und Herausforderungen eines Berufs zugeschnitten. Der Schutzbrief kann z. B. Rechtsberatung in fachspezifischen Rechtsfragen, Absicherung gegen berufsspezifische Haftpflichtrisiken oder Unterstützung bei Betriebsunterbrechungen umfassen. Dabei steht nicht nur die finanzielle Entschädigung im Vordergrund, sondern insbesondere die schnelle und professionelle Unterstützung in besonderen beruflichen Situationen, um den Arbeitsalltag des Fachmanns oder der Fachfrau optimal zu unterstützen.

Titulierung:

Definition: Ein durch ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid festgestellter Anspruch. Ein titulierter Anspruch kann über einen längeren Zeitraum (in Deutschland z.B. 30 Jahre) vollstreckt werden.

Vollstreckung:

Definition: Gerichtlich angeordnete Maßnahme zur Durchsetzung eines titulierten Anspruchs, z.B. durch Pfändung von Gehalt oder Kontoguthaben.

Wirtschaftsauskunfteien:

Definition: Unternehmen, die Informationen über die Zahlungsfähigkeit und -zuverlässigkeit von Privatpersonen und Unternehmen sammeln und auf Anfrage weitergeben. Bekannte Beispiele sind Schufa, Creditreform oder Dun & Bradstreet.

Zahlungsausfall:

Definition: Ein Zahlungsausfall tritt auf, wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht oder nur teilweise leistet, trotz Erinnerungen und Mahnungen.

Zahlungsverzug:

Definition: Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine Zahlung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels leistet. Je nach Vertrag können bei Zahlungsverzug Zinsen oder Gebühren anfallen.

Zahlungsziel:

Definition: Das Zahlungsziel gibt den Zeitraum an, der einem Schuldner nach Ausstellung einer Rechnung zur Begleichung dieser gewährt wird. Übliche Zahlungsziele sind 14, 30 oder auch 60 Tage.

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